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VOC ist eine englische Abkürzung für Volatile Organic Compounds was so viel bedeutet wie flüchtige organische Verbindungen. Leider gibt es keine einheitliche Definition, was ein VOC tatsächlich ist.
Gemäß 31. BImSchV werden flüchtige organische Verbindungen wie folgt definiert:
"eine organische Verbindung, die bei 293,15 Kelvin einen Dampfdruck von 0,01 Kilopascal oder mehr hat oder unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen eine entsprechende Flüchtigkeit aufweist. Der Kreosotanteil, der bei 293,15 Kelvin diesen Dampfdruck übersteigt, gilt als flüchtige organische Verbindung"
Eine organische Verbindung ist gemäß 31. BImSchV definiert als:
"eine Verbindung, die mindestens Kohlenstoff und eines der Elemente Wasserstoff, Halogene, Sauerstoff, Schwefel, Phosphor, Silizium oder Stickstoff oder mehrere davon enthält, ausgenommen Kohlenstoffoxide sowie anorganische Karbonate und Bikarbonate"
Quellen für VOC`s können biologische Prozesse oder technische Prozesse sein.
Zur Begrenzung der VOC`s wurde ausgehend von der EU-Richtlinie 1999/13/EG auch VOC-Anlagen-Richtlinie genannt die 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
(31. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt (08.2001). 2004 folgte eine weitere Verordnung über die Verwendung organischer Lösemittel, die sogenannte Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG. In deutsches Recht wurde diese Verordnung umgesetzt durch die ChemVOCFarbV (Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke)
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